Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2394
BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03 (https://dejure.org/2004,2394)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - KZR 17/03 (https://dejure.org/2004,2394)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - KZR 17/03 (https://dejure.org/2004,2394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Annahme von Inseraten in einem Branchenverzeichnis der Telekom; Bestehen einer Sonderstellung für Telefonverzeichnisse der Telekom; Pflicht zur Ermöglichung von Werbung in Telefonbüchern; Abwägung von Interessen eine Anbieters bezüglich der Annahme von ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 2
    "Sparberaterin""; Pflicht zur Entgegennahme von Anzeigenaufträgen durch die Deutsche Telekom

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sparberaterin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschiedliche Behandlung von Werbekunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 49
  • MDR 2005, 203
  • GRUR 2005, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    Dieses Vorgehen der Herausgeber ist unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die im Rahmen der Interessenabwägung zu beachten ist (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte), nicht schützenswert.
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    Den von der Beklagten durch ihre Objektgesellschaften herausgegebenen Telefonbüchern, die über die Postfilialen kostenlos verteilt werden, kommt am Markt eine besondere Stellung zu (BGH, Urt. v. 24.9.2002 - KZR 38/99, WuW/E DE-R 1051, 1052 - Vorleistungspflicht).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    Dies beeinträchtigt nicht nur die berechtigte Erwartung des Kunden an einer auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Beratung, sondern ist zugleich geeignet, den Marktzutritt weiterer werblicher Berater insgesamt zu erschweren (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2716 - Krankentransportunternehmen II); denn die Beeinträchtigung einer interessengerechten Beratung macht die Betätigung auf diesem Markt unattraktiv.
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich allerdings nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH WuW/E DE-R 1051, 1053 - Vorleistungspflicht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine).
  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich allerdings nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH WuW/E DE-R 1051, 1053 - Vorleistungspflicht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine).
  • BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01

    Zulässigkeit einer Klageänderung wegen zeitlicher Überholung im

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urt. v. 9.7.2002 - KZR 13/01).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 7/66

    Diskriminierung durch Preisbinder

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    Dabei sind im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung an den Normadressaten verschärfte Anforderungen zu stellen, wenn er als Anbieter von Waren oder gewerblichen Leistungen den Vertragsabschluß mit potentiellen Abnehmern - im Sinne einer Liefersperre - gänzlich verweigert und den betreffenden Unternehmen hierdurch den Zutritt zum Markt praktisch verwehrt (vgl. Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 20 Rdn. 151; vgl. auch BGHZ 49, 90, 99 - Jägermeister).
  • BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69

    Vergütung der Werbeagenturen

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03
    Diesen gegenüber ist sie nämlich verpflichtet, sie im Sinne einer größtmöglichen Werbeeffizienz bei möglichst geringen Kosten zu beraten (BGHSt 23, 246, 250 f. = GRUR 1970, 572, 573 - context).
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Da die mit der Beklagten als Normadressaten verbundene PVN im Hinblick auf die bestehende wirtschaftliche Einheit nicht als mit der Klägerin gleichartiges Unternehmen anzusehen ist, ist ihre Bevorzugung durch die Beklagte für sich genommen nicht unbillig (vgl. BGH, WuW/E DE-R 1003, 1005 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; BGH, Urteil vom 13. Juli 2004  KZR 17/03, WuW DE-R 1377, 1378 f. - Sparberaterin I).
  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Das umfasst das Recht des Normadressaten, seine Waren statt wie bisher über unabhängige Absatzmittler künftig über Tochtergesellschaften zu vertreiben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 17/03, WuW DE-R 1377, 1378 f. - Sparberaterin I).
  • BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05

    Lesezirkel II

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH, Urt. v. 13.7.2004 - KZR 17/03, WuW/E DE-R 1377, 1378 f. - Sparberaterin; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 38/99, WuW/E DE-R 1051, 1053 - Vorleistungspflicht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Dabei sind im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung an den Normadressaten verschärfte Anforderungen zu stellen, wenn er als Anbieter von Waren den Vertragsschluss mit potenziellen Abnehmern im Sinne einer Liefersperre gänzlich verweigert und den betreffenden Unternehmen hierdurch den Zutritt zum Markt praktisch verwehrt (BGH GRUR 2005, 177 [juris Tz. 14] - Sparberaterin ; GRUR 1996, 808 [juris Tz. 31] - Pay-TV-Durchleitung; Bechtold a.a.O. § 19, 42, Nothdurft a.a.O. § 20, 122, 124 und 158).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    Zudem gibt es auch neben der Unterschiedlichkeit in der Grundfunktion dieser Unternehmen als sachlichen Grund für eine abweichende Behandlung auch den in die gebotene Interessenabwägung (vgl. BGH GRUR 2005, 177 [juris Tz. 14] - Sparberaterin ; Bechtold a.a.O. § 19, 42; Nothdurft a.a.O. § 20, 121; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808 [juris Tz. 31] - Pay-TV-Durchleitung , dort zu diesem Tatbestand in § 26 Abs. 2 GWB ) einzustellenden weiteren Gesichtspunkt, dass die Klägerin das Programmangebot des Beklagten - anders als die Betreiber der Satelliten- oder terrestrischen Sendeanlagen - zu einem äußerst werthaltigen und für sie unverzichtbaren Produkt (Klägerin selbst I 133) als wesentlichen Bestandteil ihres Geschäftsmodells macht, damit Wertschöpfungen vornimmt und sich mit diesem Teil ihres Gesamtleistungspaketes in nennenswertem Umfang finanziert.
  • OLG Frankfurt, 06.12.2016 - 11 U 38/15

    Streit zwischen Fachverlagen um Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten bei

    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 [BGH 13.07.2004 - KZR 17/03] - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
  • OLG Hamburg, 06.05.2010 - 3 U 140/08

    Gelbe Seiten, Gelbe Seiten I - Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch eines

    Dies schließt auch eine Umgestaltung zum Nachteil einzelner Nachfrager, insbesondere den Ausschluss von Nachfragern von der Belieferung, nicht aus, sofern hierfür ein sachlich berechtigtes Interesse besteht und die Handlungsfreiheit des benachteiligten Unternehmens nicht unangemessen beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2005, 177, 178 - Sparberaterin; BGH GRUR 1998, 1049, 1051 - Bahnhofsbuchhandel; BGH GRUR 1987, 393, 396 f. - Freundschaftswerbung, Rn. 63).

    Unzulässig wäre jedoch ein Vertriebssystem, das auch auf externe Werbemittler zurückgreift, und diese ohne besondere rechtfertigende Umstände behindert bzw. schlechter behandelt als gleichartige Unternehmen (BGH GRUR 2005, 177, 179 - Sparberaterin).

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04

    Sparberaterin II

    Damit ist die Beklagte jedenfalls Normadressatin des § 20 Abs. 2 GWB (BGH, Urt. v. 13.7.2004 - KZR 17/03, WuW/E D-ER 1377, 1378 - Sparberaterin).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U Kart 44/15

    Anwendungsbereich von § 47 TKG

    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 [BGH 13.07.2004 - KZR 17/03] - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - U (Kart) 4/12

    Umfang der Verbandsklagebefugnis nach § 33 Abs. 2 GWB und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2

    Aus der unternehmerischen Handlungsfreiheit ist der Grundsatz abzuleiten, dass ein Unternehmen - in den durch die objektive Rechtsordnung gesetzten Grenzen - seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so gestalten darf, wie es dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (vgl. statt vieler: BGH Urteil vom 13.07.2004 - KZR 17/03, WuW/E DE-R 1377 - 1380, zitiert nach juris Rz. 14 - Sparberaterin I; Urteil vom 31.01.2012 - KZR 65/10, NJW 2012, 2110 - 2113, zitiert nach juris Rz. 29 - Werbeanzeigen ; Bechtold , GWB, 5. Aufl., § 20 Rn. 44 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2006 - KZR 46/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15

    Kooperationsvertrag über gemeinsame Herausgabe von Telefonbüchern

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Ausnutzung einer

  • OLG München, 14.03.2013 - U 1891/12

    Ansprüche des Mieters von Räumlichkeiten im Eigentum des Freistaats Bayern wegen

  • OLG München, 10.06.2010 - U (K) 5651/09

    Wettbewerbsbeschränkung durch ein Lebensversicherungsunternehmen: Diskriminierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht